In den Geschäftsbüchern werden die Anträge verwaltet.
Was kann erfasst werden?
- Adresse des Antragsstellers
- Aktenzeichen
- Adressen des/der Zahlungspflichtigen
- Antragsarten für die Statistik
- Gesamt- und Einzelgebühren
- alle haushaltsrelevanten Daten
- Gemarkungen, Flur, Flurstücke, Lage
- Abarbeitungsstand
- Widerspruch
- Wiedervorlagebearbeitung
- letzter Bearbeiter im Antrag
- Abrechnungsgrundlagen
- Erstellung Kostenbescheid
- Notizsystem
- Wer hat Auskunft erteilt
- Beteiligte am Verfahren
- Serienbriefbearbeitung
- Informationsfelder über den Abarbeitungsstand des Antrages
Der Inhalt, der Aufbau und die Anordnung der Erfassungsfelder richtet sich nach den Arbeitsanforderungen in der jeweiligen Verwaltung.
Bestehende Datenbestände aus Anträgen können Sie in andere Geschäftsbücher übernehmen oder als Stammdaten deklarieren. Einige Antragsdaten werden automatisch an andere Geschäftsbücher weitergegeben. Die Geschäftsbücher sind untereinander verknüpft und tauschen auch automatisch Daten aus.