Überwachung der GebäudeeinmessungspflichtIn diesem Geschäftsbuch werden die einmessungspflichtigen Gebäude, die Adressen der Einmessungspflichtigen und die relevanten Vorgänge erfasst und verwaltet.

Mit dem automatischen Serienbriefdruck können Sie alle Einmessungspflichtigen anschreiben, dabei wird das jeweilige Ausgabedatum der Anschreiben festgehalten.

  • Anschreiben zur Einmessungspflicht
  • Erinnerung bei Bedarf
  • Mitteilung zur Ersatzvornahme
  • Einschreiben oder Postzustellung

Das System prüft den Abarbeitungsstand und baut Vorschlagslisten für das Serienbriefsystem auf.

Ein Mahnsystem für unerledigte vergebene Aufträge an Vermessungs- und Ingenieurbüros kann genutzt werden.

In einigen Katasterämtern wird eine Schnittstelle zum digitalen Einlesen der Daten aus den Bauämtern genutzt.

Andere Geschäftsbücher, wie z.B. „Amtseigene Vermessung“, „Vorbereitung“ und „Übernahme“, sind an der Pflege des Datenbestandes beteiligt.

Die Vergabe der Gebäudeeinmessung an den ÖbVI wird festgehalten und die Einreichungsfrist der Einmessung kann überprüft werden.

Ein Statistiksystem zum Abarbeitungsstand der Anträge unterstützt den Arbeitsablauf.